Allgemeine Geschäftsbedingungen Functional Fitness Overath


§ 1 Allgemeines

Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

§ 2 Leistungsgegenstand Personal Training

I. Functional Fitness Overath verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.

II. Functional Fitness Overath übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.

III. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Training

I. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.

II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

III. Functional Fitness Overath steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen sich nach § 19 UStG als umsatzsteuerbefreit. Die Rechnung der absolvierten Trainingsstunden eines jeweiligen Monats werden zu Ende des Monats per E-Mail versendet.

§ 5 Haftung

I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

II. Functional Fitness Overath haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung seitens Functional Fitness Overath ausgeschlossen.

III. Gegenüber dem Klienten schließt Functional Fitness Overath jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.

IV. Functional Fitness Overath haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

V. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Functional Fitness Overath vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Functional Fitness Overath übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

IV. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

VII. Functional Fitness Overath haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

VIII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Functional Fitness Overath.

IX. Beschreibungen und Preisangaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es wird keine Haftung für eventuelle Druckfehler, Übertragungsfehler oder Änderungen an den Kursinhalten übernommen. Die Teilnahme an den Fitness-Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.

X.Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten Functional Fitness Overath werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. 

§ 6 Verhinderung

I. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn.

II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 2 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Functional Fitness Overath ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.

III. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

§ 7 Ersatzansprüche

I. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Functional Fitness Overath können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 8 Datenschutz

I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Functional Fitness Overath gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.

II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

§ 9 Geheimhaltung

I. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Functional Fitness Overath Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

II. Functional Fitness Overath hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 10 Vertragsbeginn und –ende

Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und Functional Fitness Overath als rechtskräftig.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.

III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Sporttauglichkeit

I. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er die notwendige Sporttauglichkeit für das Training mitbringt. Bestehen bereits körperliche Einschränkungen oder Krankheiten, ist Functional Fitness Overath vorab darüber zu informieren. Sollten dennoch während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, dem Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Der Trainer ist außerdem über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. Bei Bluthochdruck, Epilepsie, akuten Schmerzen oder Alkoholkonsum darf der Kunde aus Sicherheitsgründen leider nicht mit trainieren.

II. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.

III. Die angebotenen Gruppen-Trainings werden bei jedem Wetter im Freien durchgeführt. Es obliegt dem Kunden für eine dem Wetter angepasste Kleidung zu sorgen. Im Falle von Gewitter, Starkregen oder Glatteis wird das Training abgesagt und der Kunde erhält eine Gutschrift oder einen Ersatztermin für die entsprechende Trainingseinheit.

§ 13 Schlussbestimmungen

I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Stand: 06.02.2021